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Düsseldorf

Honorar-Anlageberater mit gesetzlichem Siegel

Die Honorarfinanz AG ist ein lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut und muss demnach spezielle Eigenkapital-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfüllen.

Mit dem geschützten Status „Honorar-Anlageberater“ unterliegt die Honorarfinanz AG dem Honoraranlageberatungsgesetz.

Anforderungen an die Honorar-Anlageberatung

  • Vergütung durch den Kunden
  • Breit gestreute Angebotspalette (Marktüberblick)
  • Auch Empfehlung von Emissionen anderer Anbieter
  • Kein Festpreisgeschäft außer bei Eigenemissionen
  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

Die Honorarfinanz AG darf ausschließlich im Kundeninteresse handeln und keine Provisionen annehmen. Weitere besondere Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit in der Produktauswahl, sind von der Honorarfinanz AG als registrierter „Honorar-Anlageberater“ zu erfüllen.

Honorar-Anlageberater dürfen umfassend – also auch über einzelne Wertpapiere Ihres bestehenden Depots – beraten!

Detailinformationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie unter Inhalte der Honorarberatung und Honoraranlageberatungsregister.

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